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CO2-Bonus
Lesedauer: 1 Minuten

Förderung für Gebäude in Holzbauweise

Die Bundesregierung fördert im Zuge des Waldfonds die österreichische Forst- und Holzwirtschaft. Mit dem CO2-Bonus soll der Ersatz CO2-intensiver Baustoffe durch Holz unterstützt werden.

Aktuell ist kein Call offen.

Der letzte Call endete am 29.11.2024, 12:00 Uhr. Informationen zum nächsten Call finden Sie auf der Seite der Kommunal Kredit Public Consulting (KPC).

Was wird gefördert?


Neubauten sowie Zu- und Ausbauten mit mind. 100 kg verbautes Holz/m² Netto-Grundfläche von

·   mehrgeschoßigen Wohnbauten

·   Gebäuden für öffentliche Zwecke oder öffentliche Infrastruktur

Höhe der Förderung

·   1 Euro je Kilogramm verbautem Holz

·   zusätzlich 0,10 Euro/kg bei Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

·   max. 50 % der anrechenbaren Gesamtbaukosten

·   max. 300.000 Euro als „De-minimis“ Förderung (z.B. für Unternehmen)

·   max. 400.000 Euro für Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen (z.B. für Gemeinden)

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Bauarbeiten beziehungsweise vor dem Liefertermin der förderungsfähigen Holzkonstruktion erfolgen. Bauteile unter der Erde (wie Fundamente oder Bodenplatte) können bereits vor Antragstellung begonnen worden sein.

Förderung für Unternehmen und Kommunen

Einreichen können österreichische juristische und natürliche Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und -vereinigungen, sowie Gemeinden und andere Gebietskörperschaften.

Wichtige Informationen

·   Die Kombination des CO2-Bonus mit anderen Förderungen ist möglich.

·   Die Antragstellung ist bis vor Liefertermin der Holzkonstruktion möglich.

·   Die Netto-Grundfläche von öffentlichen Gebäuden ist mind. 100 m2.

·   Zubau von Wohnbauten mind. 200 m2 zusätzlicher Grundfläche, mind. 3 neue Wohneinheiten